Schulden-Lexikon
Die wichtigsten Begriffe rund um das Thema Schulden kurz erklärt.
Grundsätzlich sind Schulden etwas ganz Normales. Da in dem Begriff „Schulden“ das Wort „Schuld“ enthalten ist, hat er allerdings einen schlechten Ruf – insbesonders wenn es mal nicht so gut läuft, kommt schnell die Einschätzung „selber Schuld“ oder „da sieht man es mal wieder“ ins Spiel. Dabei wird gerne vergessen, dass ohne Schulden wirtschaftlich nicht viel laufen würde. (siehe "Kreditlexikon"). Schulden werden immer erst dann zum Problem, wenn die Raten nicht mehr zurückgezahlt werden können. Das hat meist drei Gründe: Krankheit, Arbeitslosigkeit und/oder Trennung. Diese Gründe führen meist zu einer Verschlechterung der budgetären Lage, hinzu kommen hohe Strafgebühren und plötzlich übersteigen die Ausgaben die Einnahmen. Spätestens jetzt wird es höchste Zeit für nachhaltige Gegenmaßnahmen wie eine Finanzsanierung (siehe Link).
Um rund um das Thema Schulden begrifflich auf Stand zu sein, finden Sie im Folgenden alle wichtigen Begriffe kurz und einfach erklärt.
S
Schuldner
Schuldner ist eine Person, die aus einem vertraglichen oder gesetzlichen Schuldverhältnis eine Leistungspflicht trifft. Im Falle eines Kredites ist das beispielweise die Pflicht zur Rückzahlung einer bestimmten Summe inklusive Nebenkosten und Zinsen.
Schuldenbereinigungsplan
Ein Schuldenbereinigungsplan enthält eine Liste aller Gläubiger sowie die Forderungen und deren Höhe. Außerdem enthält der Plan einen Vorschlag, wie viel Prozent der Schulden der Schuldner seinen Gläubigern aufgrund seiner finanziellen Situation bis zu welchem Zeitpunkt zurückgeben kann. Man unterscheidet aussergerichtliche (vor dem Insolvenzverfahren) und gerichtliche Schuldenbereinigungspläne (während des Insolvenzverfahrens).
Schuldenfalle
Eine Schuldenfalle entsteht dann, wenn dem Schuldner das Grundeinkommen für Grundlegendes nicht mehr ausreicht. Im nächsten Schritt ist dann die Überlegung, die Zahlung wichtiger Rechnungen und Anschaffungen hinauszuzögern. Dadurch summieren sich offene Rechnungen und es entstehen neue Schulden, um sie zu begleichen. Die Schuldenfalle schnappt zu. Dabei sind es ganz unterschiedliche Schulden, die dem Betroffenen Probleme machen können. Dazu gehören alltägliche wie Energie- oder Mietschulden. Aber auch eine Bürgschaft kann zur Schuldenfalle werden, wenn der Bürge plötzlich in die Pflicht genommen wird und außerplanmäßig mit Hab und Gut für die Bürgschaft einstehen muss.
Stundung
Stundung ist ein anderes Wort für einen Zahlungsaufschub. Es beschreibt das zeitliche Hinausschieben der Fälligkeit einer Forderung. Eine Stundung kann sowohl vor der eigentlichen Fälligkeit oder auch später gegenseitig vereinbart werden.
U
Umschuldung
Bei einer Umschuldung werden mehrere, meist dringende Zahlungsverpflichtungen zu einem sogenannten Umschuldungsdarlehen zusammengefasst. Mit Hilfe des neuen Darlehens werden die anderen Zahlungsverpflichtungen abgelöst, so dass nur noch an eine Stelle (zum Beispiel eine Bank oder ein Finanzdienstleister) zu zahlen ist. Umschuldungen sind nicht immer eine gute Idee, weil neben dem benötigten Betrag auch Zinsen, Gebühren und Restschuldversicherungen hinzukommen. Das Ergebnis ist meist eine hohe Darlehensrate, die zur Überschuldung führen kann.
Überschuldung
Eine Überschuldung liegt vor, wenn das Einkommen eines Privathaushaltes über einen längeren Zeitraum nach Abzug der Lebenshaltungskosten nicht mehr ausreicht, um Schulden wie Kredite oder Autofinanzierung zu bezahlen. Wenn das Problem früh erkannt wird, kann eine Finanzsanierung eine mögliche Lösung sein.
V
Verzug
Wenn der Schuldner einer fälligen Forderung die vereinbarte Zahlung nicht leistet, gerät er spätestens durch eine Mahnung des Gläubigers in Verzug. In den meisten Fällen werden dann Verzugszinsen erhoben, die meist fünf Prozent über dem Basiszinssatz liegen. Außerdem kann der Gläubiger einen Verzugsschaden geltend machen. Dazu gehören Mahnkosten, Inkassokosten oder Kosten für die Beauftragung eines Rechtsanwalts.
Vergleich
Vergleiche sind vertraglich festgehaltene Vereinbarungen mit Gläubigern, bei denen der Schuldner eine bestimmte Leistung anbietet, und der Gläubiger auf die Restforderung verzichtet. Vergleiche können frei gestaltet und ausserhalb eines Gerichtsverfahrens geschlossen werden. Bei der Schuldnerberatung kommen Vergleiche selten vor. Üblicher sind hier Erlassvereinbarungen oder Zahlungserleichterungen.
Verjährung
Es gibt unterschiedliche Verjährungsfristen für die unterschiedlichen Forderungen. Bei zivilrechtlichen Forderungen tritt die übliche Verjährung nach drei Jahren zum Jahresende ein. Gut zu wissen: Viele Inkassobüros lassen sich ein Anerkenntnis unterschreiben, was zum Neubeginn der Verjährungsfrist führt.
Vermögensauskunft
Mit einer Vermögensauskunft erhält ein Gläubiger Informationen über den Schuldner. Dazu muss der Schuldner ein Vermögensverzeichnis mit detaillierten Angaben zu seiner Einkommens- und Vermögenssituation, sowie Angaben zu Veräußerungen in der Vergangenheit ausfüllen. Nach Abgabe der Vermögensauskunft wird der Schuldner in das Betreibungsregister eingetragen.
Vollstreckungsbescheid
Der Vollstreckungsbescheid ist nach dem Mahnbescheid der zweite Teil des gerichtlichen Mahnverfahrens. Er wird vom Gläubiger beim Amtsgericht beantragt und dem Schuldner zugestellt. Dieser hat das Recht, innerhalb von zwei Wochen gegen den Bescheid Einspruch zu erheben.
W
Widerspruch
Gegen einen Mahnbescheid kann man innerhalb von zwei Wochen Widerspruch einlegen. Das muss schriftlich bei dem Gericht geschehen, welches den Mahnbescheid erlassen hat. Das Gericht informiert dann den Gläubiger über den Widerspruch. Dieser kann sich dann entscheiden, zu klagen.
Z
Zahlungsunfähigkeit
Wenn Personen fällige Schulden aufgrund ihrer wirtschaftlichen Lage nicht mehr begleichen können, spricht man von Zahlungsunfähigkeit.
Zwangsversteigerung
Durch eine Zwangsversteigerung wird die Verwertung von Immobilien und Gegenständen eines Schuldners durch Gläubiger möglich. Voraussetzung ist, dass ein oder mehrere Gläubiger, die eine titulierte Forderung gegen den Schuldner geltend machen können, eine Zwangsversteigerung beantragen.
Zahlungsverzug
Ein Zahlungsverzug tritt dann ein, wenn ein Kreditnehmer seine Schulden nicht begleichen kann. Der Verzug beginnt mit der Zustellung der Mahnung. Erfolgen trotzdem keine Zahlungen, können Verzugszinsen in Höhe von vier Prozent in Rechnung gestellt werden.