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Schulden-Lexikon

Die wichtigsten Begriffe rund um das Thema Schulden kurz erklärt.

 

Grundsätzlich sind Schulden etwas ganz Normales. Da in dem Begriff „Schulden“ das Wort „Schuld“ enthalten ist, hat er allerdings einen schlechten Ruf – insbesonders wenn es mal nicht so gut läuft, kommt schnell die Einschätzung „selber Schuld“ oder „da sieht man es mal wieder“ ins Spiel. Dabei wird gerne vergessen, dass ohne Schulden wirtschaftlich nicht viel laufen würde. (siehe "Kreditlexikon"). Schulden werden immer erst dann zum Problem, wenn die Raten nicht mehr zurückgezahlt werden können. Das hat meist drei Gründe: Krankheit, Arbeitslosigkeit und/oder Trennung. Diese Gründe führen meist zu einer Verschlechterung der budgetären Lage, hinzu kommen hohe Strafgebühren und plötzlich übersteigen die Ausgaben die Einnahmen. Spätestens jetzt wird es höchste Zeit für nachhaltige Gegenmaßnahmen wie eine Finanzsanierung (siehe Link).

Um rund um das Thema Schulden begrifflich auf Stand zu sein, finden Sie im Folgenden alle wichtigen Begriffe kurz und einfach erklärt.

G

Gläubiger

Ein Gläubiger ist die Person oder auch Firma, der ein Anspruch wie etwa die Zahlung des Kaufpreises, Rückzahlung eines Kredites gegen den Schuldner zusteht. Im Falle eines Kredites von einer Bank ist die Bank der Gläubiger.

 


I

Inkasso

Unter Inkasso versteht man das Eintreiben fälliger finanzieller Forderungen. Dies wird meist von Inkassounternehmen übernommen, die ausstehende finanzielle Forderungen gegenüber anderen Betrieben oder Privatleuten außergerichtlich geltend machen. Gegen eine Provision treibt das Inkassobüro im Namen des Auftraggebers Schulden ein.

 

Alle Begriffe unter I

Insolvenz / Insolvenzverwalter

Bei Zahlungsunfähigkeit kann auf Antrag des Schuldners oder des Gläubigers ein Insolvenzverfahren eröffnet werden. Das Verfahren dient dazu, das Vermögen des Schuldners zu verwerten und den Erlös aufzuteilen. Am Ende des Verfahrens kann eine Restschuldbefreiung stehen.
Die Insolvenz wird vom Insolvenzverwalter abgewickelt. Er ermittelt die Insolvenzmasse (also das pfändbare Einkommen) und legt fest, wie sie unter den Gläubigern verteilt wird.

Insolvenzverfahren

Eine Privatinsolvenz besteht aus drei Stufen. Wenn die aussergerichtliche Einigung scheitert, erstellt das Insolvenzgericht einen Schuldenbereinigungsplan. Dafür benötigt es eine Vermögensaufstellung, ein Restschuldbefreiungsantrag, Angaben zum Einkommen, und eine vollständige Gläubigerliste samt Forderungen.

M

Mahnung

Wer eine offene Rechnung nicht bezahlt hat, erhält vom Gläubiger eine Mahnung. Mit ihr wird der Schuldner in Verzug gesetzt. Eine Mahnung kann mündlich erfolgen, wird aber meist als Brief verschickt. Falls eine Mahnung nicht gezahlt werden kann, gibt es die Möglichkeit, mit dem Gläubiger eine Ratenzahlung vereinbaren. Aber Achtung - bei vielen großen Unternehmen wird häufig nur eine Mahnung verschickt. Erfolgt dann keine Zahlung, werden die Forderungen häufig an Inkassobüros weitergegeben – dabei können hohe Kosten entstehen.

 


P

Pfändung

Unter einer Pfändung versteht man eine staatliche Beschlagnahme. Nur juristische Institutionen wie das Vollstreckungsgericht oder ein Gerichtsvollzieher haben das Recht zu Pfänden. Man unterscheidet Sachpfändungen von Gegenständen und die Pfändung von Vermögensrechten. Häufig wird beispielsweise der Arbeitslohn (Lohnpfändung) oder das Guthaben (Kontopfändung) gepfändet. Auch Lebensversicherungen oder private Rentenversicherungen können gepfändet werden. Zudem ist eine Pfändung von Grundbesitz möglich.

 

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Pfandleihe

Ein Pfandleihhaus schätzt den Wert eines Gegenstandes (wie beispielsweise Schmuck oder elektronische Geräte) und zahlt sofort dafür Bargeld als Darlehen aus. Der Schuldner hat dann vier Monate Zeit, um das Darlehen und die Zinsen zurückzuzahlen oder den Kredit zu verlängern. Die Verzinsung ist meist wesentlich höher als die üblichen Kreditzinsen (rund 3% pro Monat). Bei Zahlungsverzug werden die verpfändeten Gegenstände versteigert, aus dem Erlös werden die Schulden abgedeckt.

R

Restschuldbefreiung

Im Rahmen einer Restschuldbefreiung werden dem Schuldner nach ordnungsgemäßem Ablauf des Insolvenzverfahrens seine Schulden erlassen. Sie wird vom Insolvenzgericht beschlossen und bezieht sich auf alle Gläubiger, die zum Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung Forderungen hatten.

 


 

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